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Impressum I AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH
Ruhrorter Straße 104
45478 Mülheim an der Ruhr

Vertreten durch:
Said Kilicaslan (Geschäftsführer)

Kontakt:
Telefon: +49-(0)208-740 368 710
Telefax: +49-(0)322-264 205 67
E-Mail: info@gkk-technik.de

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Registernummer: HRB 26597

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 295 641 545
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Allgemeines/ Geltungsbereich
(1) Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH liegen ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Diese werden automatisch mit der Auftragserteilung anerkannt. (2) Sollten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen dem Käufer erst bei Lieferung der Ware bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht die Abnahme der Ware aus eben diesem Grund verweigert. Sollten sie dem Käufer erst bei der Rechnungsstellung bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen die Wandlung aus eben diesem Grund geltend macht. (3) Abweichungen von diesem Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Die allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (4) Abweichende Bedingungen des Kunden/ Bestellers, die Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH nicht schriftlich anerkennt, sind für Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH unverbindlich, auch wenn Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Soweit gesetzliche Vorschriften es verlangen und diese den im Folgenden geregelten Vereinbarungen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit. Im Übrigen sind dich die Parteien einig, dass sie an einer Durchführung des Vertrages festhalten und für die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.

§ 2. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der jeweilige Abgangsort der Ware -i.d.R. Mülheim an der Ruhr. Soweit die Parteien Kaufleute im Sinne des § 14 BGB sind, ist der Gerichtsstand ausschließlich Duisburg. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.

§ 3. Angebote
Nach Menge, Preis und Lieferzeit sind Angebote freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird. Deutliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend. Mündliche Zusicherungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.

§ 4. Lieferung
Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH ist jederzeit bestrebt zeitnah zu liefern. Festgelegte Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.

§ 5. Versand
Der Warenversand erfolgt ab Lager oder einer anderen Fabrikationsstätte nach Wahl von Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH per Post, Paketdienst, Spedition oder mit eigenem LKW. Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen wie Eilzustellung, Expresssendung, etc. werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation der Firma Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH unverzüglich zusätzlich anzuzeigen. Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 6. Preise
Alle Preise verstehen sich Netto in Euro. Alle Preise gelten ab Werk bzw. Lager zzgl. Mwst.

§ 7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH sind kostenfrei und ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung hat – soweit nicht anders vereinbart ist – unverzüglich zu erfolgen. Zahlt der Auftraggeber nicht unverzüglich, soweit kein Termin vereinbart ist, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung, so gerät er in Verzug. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8,0 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangt. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH über den Betrag verfügen kann.

§ 8. Gewährleistung
(1) Für Kaufleute im Sinne des HGB, für die der Warenverkauf bei der Firma Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH ein Handelsgeschäft nach § 343 HGB ist, gelten die Bestimmungen des § 377 HGB, d.h. der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. (2) Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH leistet für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführungen, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. (3) Bei Neuwaren (Kühlmöbel, Kälte- und Klimaanlagen sowie Ladeneinrichtungen) beträgt die Haftung für Mängel 12 Monate. Für gebrauchte Waren wird die Haftung für Mängel auf 6 Monate begrenzt. Als B-Ware bezeichnete Gebrauchtware gilt als mit Mängeln behaftet. Hier wird eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsausschüsse gelten nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (4) Ersatzteile und Gebrauchtwaren sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. (5) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl aus Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Teiles. Sofern wir die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle durchführen, ist das Erzeugnis an uns einzusenden oder zu liefern. Verpackung, Fracht- und Sonderkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Ersetzte Teile werden nicht zurückgeliefert. (6) Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben. (7) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird -es sei denn zwischen den Kaufleuten erfolgte eine schriftliche Sonderregelung. (8) Natürlicher Verschleiß, Lack- und Emailleschäden sowie Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise durch unsachgemäße Einlagerung oder Aufstellung, klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Besteller trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. (9) Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzteillieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert. Soweit Elektro- und Wasserinstallationen nicht zu unserem Lieferungsumfang gehören, sind wir Folgeschäden, die durch mangelhafte Lieferung oder Arbeit entstehen, nicht haftbar, selbst wenn diese nach unseren Angaben erstellt wurden. (10) Die am Ausstellungsort geleisteten Arbeitsstunden gehen zu Lasten des Lieferers; dagegen sind tarifliche Ansprüche des Monteurs für Reisezeit, Reisekosten sowie Auslösung vom Besteller zu tragen. Wird die Instandsetzung vom Lieferer nicht an Ort und Stelle durchgeführt, so ist das Ersatzteil an diesen frachtfrei einzusenden oder zu liefern. Hierbei sind die restlichen Reparatur- und Montagekosten von Besteller zu tragen. Ausgebaute Teile werden Eigentum des Lieferers und sind frachtfrei an diesen zurückzusenden. Voraussetzung für die vorstehende Mängelhaftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarte Zahlungsbedingungen. (11) Nach Ablauf der Garantiezeit und an Anlagen fremder Herkunft wird für die Instandsetzungsarbeiten keine Haftung übernommen. (12) Bei vorhandenen Kühlräumen oder -möbeln gilt als Voraussetzung, dass sie sich in einwandfreiem Zustand befinden und dass die Isolierung den kältetechnischen Anforderungen genügt. Der Lieferer ist zur Nachprüfung nicht verpflichtet. (13) Vom Tage der Ablieferung haftet der Besteller allein für mittelbar oder unmittelbar durch die Kühlanlage verursachte Personen oder Sachschäden jehlicher Art. Diese Verpflichtung ist ausschließlich und tritt an Stelle jeder gesetzlichen Gewährleistung. (14) Bei Instandsetzungsaufträgen sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit zeigen. Statt die Instandsetzung unmittelbar auszuführen, dürfen auch ganz oder teilweise andere, gleichwertige Gegenstände im Austausch geliefert werden.

§ 9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH. (2) Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Gegenstände vor. (3) Wird unser Eigentum gepfändet, so hat der Käufer uns sofort fernschriftlich zu verständigen. (4) Durch den Einbau von Ersatzteilen, der Ergänzung und Instandsetzung eines Erzeugnisses, erwerben wir an den durch die Verarbeitung entstanden Erzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes der verarbeitenden Teile und der geleisteten Arbeit. (5) Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Gegenstände zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

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§ 13. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Anschrift, Telefon-, Fax- und Mobilnummer, E-Mail sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden. Globe Kälte-Klima und Ladeneinrichtung GmbH sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Die Übermittlung von Erklärungen per E-Mail oder per Telefax steht der Schriftform gleich. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation. Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.

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